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BImSchV (Bundes-Immisionsschutzverordnung) für "zentrale" Festbrennstoff-Heizkessel

Wasserführende Kaminöfen und Pelletöfen

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) fordert für "zentrale" Festbrennstoff-Heizkessel einen Mindestwasserinhalt von 55 Litern pro Kilowatt Kesselleistung. Übertragen auf einen Kaminofen mit 5 Kilowatt wasserseitiger Leistung wären dies 275 Liter. Bei dieser Forderung wird angenommen, dass bei einem zentralen Kessel nur ein Abbrand (ca. 1,5 Stunden) gefahren und gespeichert werden muss.

Typischerweise stößt bei zu geringer Dimensionierung der Pufferspeicher an ungewöhnlich milden Wintertagen - wenn mit der gewohnten Holzaufgabemenge weitergeheizt wird, jedoch keine Wärmeabnahme aus dem Pufferspeicher erfolgt - an seine Grenzen. Auch in der Übergangszeit kann ein größeres Pufferspeichervolumen sinnvoll sein.


siehe auch "Auslegung Wärmespeicher" >>>


Wichtig:

Bei Wasserführenden Kaminöfen muss davon ausgegangen werden, dass der Nutzer regelmäßig Holz nachlegt um das Feuer für eine gemütliche Atmosphäre und einen warmen Aufstellungsraum am Brennen zu halten. Um ein Anspringen der Thermischen Ablaufsicherung zu vermeiden muss der Wärmespeicher entsprechend dimensioniert werden.



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