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Aufstellungsort und Sicherheitsabstände für Kaminöfen und Pelletöfen

Die Angaben in den Montageanleitungen der Hersteller sind zu beachten !

  • Es müssen die Bestimmungen der jeweils gültigen Landesbauordnungen und Feuerungsverordnungen eingehalten werden
  • Berücksichtigen Sie die Deckenlast am Aufstellungsort

Die Wandabstände für Gerät und Rauchrohr sind in u. a. Abbildung ausgewiesen. Sie können ggf. durch das Anbringen von Wärmedämmung oder Strahlungsschutzblechen verringert werden. Maßgeblich ist dabei, dass bei Betrieb mit Nennwärmeleistung die Oberflächentemperatur der brennbaren Bauteile unter 85°C bleibt. Tapeten gelten zwar in der Regel als nicht brennbar, werden aber oft in der Nähe von Ofenrohren braun oder lösen sich ab.

Führt das Rauchrohr beziehungsweise das Verbindungsstück durch brennbare Bauteile hindurch (zum Beispiel durch eine holzverkleidete Wand vor dem Schornstein), so ist eine 20 Zentimeter dicke Ummantelung aus einem nichtbrennbaren Dämmstoff (spezielle Rohrdämmhülsen sind im Handel erhältlich) oder ein nichtbrennbares Schutzrohr in 20 Zentimeter Abstand vorzusehen (Rauchrohr 150 Millimeter, Schutzrohr 550 Millimeter Durchmesser).

Rauminhalt bei raumluftabhängigen Geräten:

Vorgeschrieben ist ein Raumluftvolumen von mindestes 4 Kubikmetern pro Kilowatt Nennwärmeleistung. Das heißt: Ein Gerät mit einer Leistung von 9 Kilowatt benötigt 36 Kubikmeter Rauminhalt. Das wären etwa bei einem Wohnzimmer mit einer Deckenhöhe von 2,75 Meter circa 13,1 Quadratmeter, oder 4 m x 3,3 m Grundfläche. Steht dieses Volumen nicht zur Verfügung, muss von außen oder von einem anderen Raum über eine Öffnung Luft zugeführt werden.

Ein gleichzeitiger Betrieb von Dunstabzugshauben, Lüftungsanlagen et cetera muss ausgeschlossen sein!


siehe auch "Aufstellraum für Pelletöfen" >>>


Wichtig:

Grundsätzlich sollten der Aufstellungsort und das System der Abgasführung vor der Geräteinstallation mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger abgestimmt werden !


    Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien:

    1. Fußboden vorne   > 50 cm
    2. Fußboden seitlich   > 30 cm
    3. Strahlungsbereich Sichtscheibe   > 80 cm
    4. Wandabstand seitlich   > 40 cm
    5. Wandabstand hinten   > 20 cm
    6. Rauchrohr seitlich und oben   > 40 cm

    Gerätespezifisch können auch größere Abstände gefordert werden.

    Bei Wasserführenden Kamin- und Pelletöfen sind seitlich und hinten meist kleinere Abstände erlaubt (Kühlung durch Wasser und integrierte Wärmedämmung).




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